EiS 225 Onlineversion
AKTUELL AUS DEN GEMEINDEN - INFORMATION / FRIEDHÖFE
„Schon gewusst?“
Neues vom Friedhof Hier möchten wir gerne auf Neuerun- gen und Angebote unserer Friedhöfe hinweisen. Anlass soll sein, dass vor einigen Jahren beschlossen wurde, die Friedhöfe umzu- bauen, um auch in Zukunft für Schötmar ansprechende Friedhöfe mit bezahlbaren Grabstätten bieten zu können. Hierzu wurde ein Friedhofsentwicklungsplan er- stellt, der Weg und Zielsetzung für die Ent- wicklung klar benennt. Wie einigen Gemeindemitgliedern mögli- cherweise aufgefallen ist, haben wir schon seit ein paar Jahren damit begonnen, eini- geVorhaben aus diesemPlan umzusetzen. So wurden zahlreiche ungepflegte Berei- che neugestaltet, neue Grabfelder ange- legt, neue Sozialräume für die Mitarbeiter geschaffen und auch die Toilettenanlagen und Verabschiedungsräume wurden neu gebaut. Hier ist nun alles großzügiger und freundlicher geworden. Abgerundet wurde dies alles durch den Neubau eines lichtdurchfluteten Gemeinderaumes, der sowohl für Gemeindeveranstaltungen als auch Verabschiedungen zur Verfügung steht. An diesem Punkt sollen unsere Be- mühungen allerdings noch lange nicht enden. Daher werden wir Sie hier in Zu- kunft darüber informieren, welche Projek- te aktuell umgesetzt werden. Im Frühjahr
Warum höre ich eigentlich nichts mehr von meiner Gemeinde? Immer wieder erreicht diese Frage Pfarrer, Kirchenälteste und Gemeindebüros.
In den allermeisten Fällen liegt dies daran, dass ein Umzug z.B. in ein betreutes Woh- nen oder Pflegeheim, aber auch in eine andereWohnung innerhalb Bad Salzuflens stattgefunden hat. Wenn Sie dabei in das Einzugsgebiet einer anderen Kirchenge- meinde ziehen, werden Sie häufig ohne Nachfrage einer neuen Kirchengemeinde zugewiesen, ohne dass die alte Kirchen- gemeinde davon in Kenntnis gesetzt wird. Sollten Sie also nach einem Umzug auch weiterhin Ihrer „alten“ Kirchengemeinde, in der Sie möglicherweise über Jahrzehn- te verwurzelt sind, angehören wollen, weisen Sie bitte bei der Ummeldung dar- auf hin oder lassen Sie darauf hinweisen. Sollten Sie bereits ungewollt einer anderen Kirchengemeinde zugeordnet worden sein, können Sie dies jederzeit wieder rückgängig machen, indem Sie sich im Gemeindebüro Ihrer „alten“ Gemeinde persönlich oder tele- fonisch melden und einen„Antrag aufWech- sel der Gemeindezugehörigkeit“ stellen.
8
Made with FlippingBook - professional solution for displaying marketing and sales documents online